Stellungnahmen der Gemeinderäte


Stellungnahme der LWA zum geplanten Baugebiet Wehräcker II

13.08.2025


Antrag der LWA Fraktion zum Thema Blüh- und Grünstreifen in Abstatt

Gemeinderatssitzung vom 15.7.25 TOP 15

Natur-, Klima-, Landschafts- und Artenschutz liegt der LWA am Herzen.

Stiefmütterchen und Eisbegonien sind durch zunehmende Hitzeperioden und Wasserknappheit aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollten auch die Kreisverkehre und Verkehrsinseln betrachtet werden. Ebenso -wo möglich- die Ausdehnung der Mähintervalle und die Teilnahme am „mäh-freien Mai“ im Jahr 2026 besprochen werden.

Eine frühzeitige Bewerbung beim NABU-Programm „Natur nah dran“, die Teilnahme an Förderprogrammen bei denen man sich mit Projekten im nach hinein bewirbt, z. B. BW blüht, oder Straßenoasen wären denkbar.

Die öffentlichen Flächen unserer Gemeinde erscheinen eher trist. Nachhaltige Konzepte, die unseren Ort erblühen lassen, der Einsatz von mehrjährigen Blühmischungen zur Förderung der Insektenvielfalt und unter dem Strich mögliche Kosten-/Arbeitsersparnis, wollen wir mit dem Gesamtgremium und dem Bauhofleiter diskutieren und Maßnahmen beschließen.

Zunächst wurde von einem Mitglied der FWG die Bitte geäußert den Antrag zurückzuziehen, letztendlich wurde der Antrag auf die Sitzung im September vertagt.


Stellungnahme der LWA zum TOP 3 der Sitzung vom 3.6.25 – Wehräcker II

Laut aktueller Flächenstatistik des Regionalverbands HN-Franken geht die Kurve bei der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Abstatt steil nach oben.

Das Schutzgut Boden ist im Bereich Wehräcker von sehr hoher Qualität und daher grundsätzlich für die nachhaltige Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittel zu erhalten. Laut Sitzungsvorlage sind unverbaute, nicht versiegelte Flächen nahezu für alle Umwelt und Landschaftsfunktionen unentbehrlich. In der Bewertung des Schutzguts Luft und Klima wird die Schozachaue als Freilandklimatop bezeichnet.

Im Gegensatz gibt es keine fundierten Zahlen, die den aktuellen Wohnraumbedarf belegen. Auf einem ¼ der Fläche befinden sich eine alte Eiche und mehrere Streuobstbäume, die Rückzug und Nistplätze für viele Tierarten bieten, welche bei der Umsetzung des Baugebiets Wehräcker II gefällt werden.

Mit ihren Gegenstimmen setzten unsere Gemeinderäte ein Zeichen für eine Trendwende im Flächenverbrauch hin zur Innenentwicklung. Sollte das Baugebiet realisiert werden fordert die LWA, eine aktuelle Kartierung beim Artenschutz, dass das Abtragen des Oberbodens überwacht und das entstehende Defizit von 86.782 Ökopunkten auf Abstatter Gemarkung ausgeglichen wird.


Stellungnahme der LWA zur Gemeinderatssitzung vom 08.April 2025

Betrifft:
Bauvorhaben – Hühnerhaltung, Hühnerwagen, Verkaufsautomat; Flst. 1328; Abstatt


Die LWA begrüßt generell die Errichtung von mobilen Hühnerställen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit regionalen Lebensmitteln darstellen. Dank einer entsprechenden Reform der Landesbauordnung (LBO) sollen auf diesem Gebiet auch die bürokratischen Hürden verringert werden. Zukünftig sollen die mobilen Hühnerwägen für einen privilegierten Landwirt genehmigungsfrei sein. Dies gilt jedoch nicht für die private Hobbytierhaltung.

In dem vorgelegten Tagesordnungspunkt (TOP 11) möchte die LWA zu diversen Punkten Stellung beziehen:

1.) Der nicht vorschriftsmäßige Ablauf des Bauverfahrens:
Gegen Ende des Jahres 2024 wurde auf den Flurstücken im Mitteltal ein mobiler Hühnerwagen, sowie ein Verkaufsautomat an einer genehmigten Maschinenhalle im Außenbereich installiert. Die eigentliche Bauvoranfrage auf die oben genannten Gegenstände wurde erst im März 2025 vom Bauherrn eingereicht und lag dem Gemeinderat in der Aprilsitzung zur Abstimmung vor.
Die LWA heißt es für nicht gut, dass in diesem Fall erst „Fakten“ geschaffen wurden, bevor man den vorschriftsmäßigen Prozess eines Baugesuchs eingehalten hat. Streng genommen wäre ein Rückbau bis zur finalen Genehmigung durch die entsprechenden Behörden erforderlich.

2.) Fehlende Verfahrensfreiheit für mobile Hühnerwägen:
Durch die Reformen der Landesbauordnung (LBO) sollen mobile Hühnerställe zukünftig verfahrensfrei sein. Ein Inkrafttreten dieses Gesetzes wird im Juli 2025 erwartet.
Die LWA rügt in diesem Falle das vorschnelle Berufen auf die Gesetzesänderung, welche möglicherweise im Juli diesen Jahres Inkrafttreten könnte. Zum Zeitpunkt der Bauanfrage war der alte Prozess, in welchem eine Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, noch rechtskräftig. Auf der Basis von Annahmen / Spekulationen dürfen keine Genehmigungen erteilt werden.

3.) Das Bauen im Außenbereich ist nur privilegierten Land- und Forstwirten gestattet.
Der §35 des Baugesetzbuches regelt die Bauvorhaben im Außenbereich einer Kommune. Das Bauen selbst soll auf ein Minimum beschränkt werden, da der Schutz und die Erhaltung der Natur oberste Priorität genießen. Lediglich privilegierten Land- und Forstwirten ist das Bauen im Außenbereich gestattet.
Die LWA kritisiert an dieser Stelle, dass es sich bei dem Bauherrn nicht um einen privilegierten Land- oder Forstwirt handelt. Somit hätte das Bauvorhaben bereits in vorheriger Instanz rechtlich abgelehnt werden müssen. Dass in der Gemeinderatsitzung trotzdem darüber diskutiert wurde, ob man einen mobilen Hühnerwagen im Außenbereich „schön“ findet oder nicht stößt bei der LWA auf absolutes Unverständnis.

Fazit:
Die LWA möchte nicht als Dauer-Mahner oder Nörgler verstanden werden. Sie möchte aber dafür sorgen, dass während ihrer Legislaturperiode die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Prozesse eingehalten werden. Eine willkürliche, auf persönlichen Interessen basierende, Entscheidung über eine Baugenehmigung sollte allgemein nicht erteilt werden.

Ihre Gemeinderäte der LWA


Stellungnahme der LWA zur Vergabe Maßnahmen Kirchplatz

18.03.2025

Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang zur Apotheke, Beseitigung von Stolpersteinen des jetzigen Belages und eine Neugestaltung der vorhandenen Freifläche hätten aus unserer Sicht nachhaltiger und kostengünstiger umgesetzt werden können.

Die Einbindung der alten Friedhofsmauer und der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wäre großteils möglich gewesen. Eine Platzgestaltung im Einklang von Natur, Historie und Moderne ist unser Ziel.

Im November 24 wurde vom Gesamtgremium mehrheitlich an einem Beschluss aus 2015/2019 zur Ortsbildgestaltung festgehalten. Ursprünglich wurde mit ca. 650.000 € geplant, heute geht man von 1,3 Mio. Investitionskosten aus, denen die LWA nicht zustimmte.